Liebe Mitglieder und Wohnungsnutzer,
wie von uns erwartet hat das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin (MietenWoG Bln), den sogenannten „Mietendeckel“, für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und somit aufgehoben.
Was heißt das für unsere wohnenden Genossenschaftsmitglieder?
Zunächst können Sie unbesorgt sein! Auch ohne Regulierung der Nutzungsgebühren durch die Berliner Landesregierung wohnen Sie bei uns gut und sicher. Für diejenigen, deren Nutzungsgebühren sich auch unter dem „Mietendeckel“ nicht verändert haben – also nicht vorübergehend abgesenkt worden sind – ergeben sich auch keinerlei Änderungen.
Auf wohnende Genossenschaftsmitglieder, deren Nutzungsgebühren durch den jetzt aufgehobenen „Mietendeckel“ vorübergehend abgesenkt worden sind – sei es beim Abschluss eines neuen Dauernutzungsvertrages mit uns oder durch Absenkung der Zahlungen für die bestehende Nutzungsgebühr – werden wir zeitnah zukommen, um Sie darüber zu informieren:
- auf welche Höhe Sie Ihre Zahlungen der Nutzungsgebühr nach Aufhebung des „Mietendeckels“ ab der dann nächsten Fälligkeit der Nutzungsgebühr anpassen müssen und
- auf welche Höhe sich die Nachzahlungen aus der vorübergehend abgesenkten Nutzungsgebühr belaufen, welche Fristen Sie bei der Nachzahlung bitte beachten und welche Möglichkeiten beim Vorliegen sozialer Härten wir Ihnen anbieten können.
Bis zu unserer Kontaktaufnahme müssen Sie demnach nichts weiter tun und es laufen auch keinerlei Fristen für Sie.
Ihre
Märkische Baugenossenschaft eG