Die Leitung unserer Genossenschaft obliegt dem Vorstand. Er führt die Geschäfte eigenverantwortlich unter Beachtung der Beschränkungen die Gesetz und Satzung festlegen.
Der Aufsichtsrat ist unser Beratungs- und Kontrollorgan. Er bestellt den Vorstand für seine Amtszeit. Er überwacht die Tätigkeit des Vorstands, fördert die Geschäftsführung und berät gleichzeitig den Vorstand. In regelmäßigen Sitzungen stimmen sich hierzu Vorstand und Aufsichtsrat eng miteinander ab.
Peter Zierbock | Vorsitzender |
Christian Kluge | Stellvertretender Vorsitzender |
Sandra Güthert |
Schriftführerin |
Paul Mainka | Stellvertretender Schriftführer |
Johannes Diebel | Mitglied |
Sergiy Samodiy | Mitglied |
Das Herzstück der Genossenschaft sind unsere Mitglieder. Sie üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus. Zu den wesentlichen Aufgaben der Generalversammlung gehören die Wahl des Aufsichtsrates, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. die Deckung des Bilanzverlustes, Dividendenausschüttung sowie Satzungsänderungen. Darüber hinaus regeln Gesetz und Satzung noch viele weitere Aufgaben die die Generalversammlung wahrnimmt. Sie ist somit das zentrale Organ und wird gern auch als das „Parlament“ der Genossenschaft bezeichnet.